Israel
Shahak:
Jüdische
Religion,
Jüdische
Geschichte
(Book
online)
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Gesäuerte Substanzen
Sie darf ein Jude
während der sieben (oder außerhalb
Palästinas acht) Tage des Pessach-Festes weder essen
noch im Besitz haben. Der Begriff "gesäuerte
Substanzen" wurde ständig erweitert, und die Abneigung,
sie während des Festes sogar noch sehen zu müssen,
geriet an den Rand der Hysterie. Zu diesen Substanzen
gehören alle Arten von Mehl und sogar ungemahlenes
Korn. In der ursprünglichen talmudischen Gesellschaft
war dies durchaus tragbar, da Brot (sei es gesäuert
oder nicht) in der Regel einmal in der Woche gebacken wurde.
Eine bäuerliche Familie pflegte den letzten Rest des
vorjährigen Korns zum Backen ungesäuerten Brotes
für das Fest zu verwenden, das die neue Erntesaison
einleitete. Unter den Bedingungen des nachtalmudischen
europäischen Judentums war die Befolgung für eine
jüdische Mittelklassenfamilie und mehr noch für
einen Getreidehändler sehr schwierig. Also wurde eine
Dispensation erfunden, nach der solche Substanzen vor dem
Fest an einen Nichtjuden fiktiv verkauft und danach
automatisch zurückgekauft wurden. Allerdings
mußte man die tabuisierten Substanzen für die
Dauer des Festes unter Verschluß halten. In Israel
machte man diesen fiktiven Verkauf noch wirkungsvoller.
Religiöse Juden "verkaufen" ihre gesäuerten
Substanzen an den für sie zuständigen Rabbiner,
der diese wiederum an den Oberrabbiner "verkauft". Letzterer
veräußert sie wieder an einen Nichtjuden, wobei
nach einer besonderen Dispensation von dem Verkauf
angenommen wird, daß er sich auch auf die
gesäuerten Substanzen nichtpraktizierender Juden
bezieht.
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